Förderrichtlinie
Naturschutzfachliche Ziele
- Pflege und langfristige Erhaltung von Naturdenkmälern
- Pflege und langfristige Erhaltung von sonstigen vitalen
Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen, die folgende Funktionen
bzw. Eigenschaften aufweisen:
- prägendes Landschaftselement
- wertvolle landschaftliche und ökologisch funktionelle Struktur (Trittsteinbiotop, Vernetzung von Biotopen, Standortkonformität,...)
- Baumhöhlen als potentieller Lebensraum für Höhlen bewohnende Vögel und Kleinsäuger
Wer kann um eine Förderung ansuchen?
Grundsätzlich kann ein Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte eines Grundstückes, auf dem ein Baum steht, 1 Mal pro Grundstück um Förderung ansuchen, das sind Natürliche Personen, Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige Juristische Personen.
Ein Förderwerber kann alle 3 Jahre eine Beratung in Anspruch nehmen.
Fördervoraussetzungen
- der Standort des Baumes muss sich in NÖ befinden
- das Grundstück darf kein Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 sein
- um eine Förderung kann nur der/die BaumeigentümerIn bzw. der/die InhaberIn ansuchen. Für Bevollmächtigte ist eine schriftliche Erklärung notwendig.
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