Förderrichtlinie

Naturschutzfachliche Ziele

  • Pflege und langfristige Erhaltung von Naturdenkmälern
  • Pflege und langfristige Erhaltung von sonstigen vitalen Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen, die folgende Funktionen bzw. Eigenschaften aufweisen:
    • prägendes Landschaftselement
    • wertvolle landschaftliche und ökologisch funktionelle Struktur (Trittsteinbiotop, Vernetzung von Biotopen, Standortkonformität,...)
    • Baumhöhlen als potentieller Lebensraum für Höhlen bewohnende Vögel und Kleinsäuger

Wer kann um eine Förderung ansuchen?

Grundsätzlich kann ein Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte eines Grundstückes, auf dem ein Baum steht, 1 Mal pro Grundstück um Förderung ansuchen, das sind Natürliche Personen, Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige Juristische Personen.

Ein Förderwerber kann alle 3 Jahre eine Beratung in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzungen

  • der Standort des Baumes muss sich in NÖ befinden
  • das Grundstück darf kein Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 sein
  • um eine Förderung kann nur der/die BaumeigentümerIn bzw. der/die InhaberIn ansuchen. Für Bevollmächtigte ist eine schriftliche Erklärung notwendig.

Impressum