Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Beratung (telefonisch, per eMail, am Baum-Standort) zum Thema "Baumpflege und Baumschutz" .
>>> Detailinfos zur Baumpflege-Beratung
Welche Baumarten werden nicht gefördert?
Regional üblicherweise nicht vorkommende Baumarten sowie Bäume mit agressivem Vermehrungsverhalten (z.B: Robinien, Götterbaum) und Bäume mit gärtnerischen Sonderformen (z.B. Säulenpappeln, Kopfweiden). Weiters Nadelbäume (außer Eibe).
Sonderfall Kopfweiden
Für das Schneiden von Kopfweiden sind einmalige Förderungen für das Nachschneiden der Austriebe und der Erhaltung der Kulturform "Kopfweide" durch die Agrarbezirksbehörde möglich.Einreichstelle: Bezirkshauptmannschaft
Ansprechpartner: jew. Bezirksförster
Die Bewilligung erfolgt durch die Agrarbezirksbehörde.
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